Umzugskosten

Auch die Kosten für den Umzug (d.h. also alle Kosten, die mit dem Ausräumen einer Wohnung und den Transport der Möbel zu anderen Wohnungen entstehen) können vom Jobcenter bei einer vorherigen Zustimmung übernommen werden. Der Leistungsbezieher ist jedoch angehalten, diese Kosten so gering wie möglich zu halten, indem er diesen selbst organisiert und durchführt. Es werden ihm dann die üblichen Bewirtungskosten für die helfenden Angehörigen bzw. Bekannten erstattet. Nur in Ausnahmefällen darf der Leistungsbezieher auf ein gewerbliches Unternehmen zurückgreifen. Dies ist dann zum Beispiel der Fall, wenn er zum Beispiel schwerbehindert ist.