Wohnbeschaffungskosten

Die Wohnungsbeschaffungskosten können gleichfalls vom Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist jedoch die vorherige Zustimmung des Jobcenters. Dies bedeutet, die Zustimmung des Jobcenters ist einzuholen, bevor die Wohnungsbeschaffungskosten verursacht werden. Ohne diese Zustimmung werden keine Kosten erstattet. Die vorherige Zustimmung ist also zwingende Anspruchsvoraussetzung!

Hinweis: Hat das Jobcenter einmal seine Zustimmung erteilt, ist es an dieser Zustimmung gebunden.

Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören:

 

Umzugskosten

Inseratskosten

Maklerkosten

Abstandszahlung

Einzugsrenovierung