Unterkunft

Der Begriff Unterkunft ist relativ weit gefasst. Zu Unterkunft gehört jede Art von Wohnraum, der vor Witterung schützt und die Möglichkeit bietet, persönliche Gegenstände zu verwahren. Die Unterkunft ist somit nicht identisch mit einer Wohnung.

So wurden als Unterkunft anerkannt:

  1. Gartenlaube

  1. Wohnwagen (als Unterkunftskosten sind somit beispielsweise auch die Stellplatzmiete zu übernehmen)

  1. Bauwagen, der zum Wohnen benutzt wird

  2. aber nicht: Fahrzeug ohne festen Stellplatz, VW-Pritschenwagen

 

Hinweis:
Einem Hilfesuchenden kann der Wunsch, aus seiner Gartenlaube in eine normale Wohnung zu ziehen, nicht unter Kostengesichtspunkten abgewiesen werden.