Heizkosten

Neben der angemessenen Bruttokaltmiete hat das Jobcenter auch die Kosten für die Heizung in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern diese gleichfalls angemessen sind. Für die Berechnung der Angemessenheit der Heizkosten ist auf kommunale bzw. bundesweite Heizspiegel zurückzugreifen. Der bundesweite Heizspiegel wird von der co2online gGmbH in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbundes jährlich erstellt. Aus diesen Heizspiegeln ist der Grenzwert zu ermitteln. Die angemessenen Heizkosten errechnen sich somit aus dem Grenzwert Heizspiegel pro Quadratmeter multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche. Notfalls ist ein Wärmegutachten einzuholen, da durchaus höhere Heizkosten aufgrund der älteren Bausubstanz einer Unterkunft entstehen können.