Mietobergrenze durch ein schlüssiges Konzept

Bislang hatten die Jobcenter in Nordrhein Westfalen somit nur die Möglichkeit eine Mietobergrenze zu bestimmen, indem sie diese mithilfe eines schlüssigen Konzeptes festgelegt haben

Hiernach ist für die Prüfung der Angemessenheit wie folgt vorzugehen:

Angemessene Größe der Wohnung

Standard der Wohnung

Vergleichsraum

Ermittlung der Referenzmiete

Heizkosten

Konkrete Angemessenheit