Kostenlose Hartz-4 online Beratung
Sie sollten Ihren Bescheid insbesondere dann von uns überprüfen lassen, wenn
• Sie alleinerziehend sind, aber keinen entsprechenden Mehrbedarf erhalten
• Sie schwanger sind, aber keinen entsprechenden Mehrbedarf erhalten oder Ihnen ein Mehrbedarf für Schwangerschaftsbekleidung verweigert worden ist.
• sich in Ihrer Wohnung ein Durchlauferhitzer oder ähnliches befindet (dezentrale Warmwasserversorgung), aber keinen entsprechenden Mehrbedarf erhalten
• nicht alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft Leistungen erhalten
• Ihnen ein zu hohes Einkommen angerechnet wird
• Ihnen andere Leistungen angerechnet werden, die Sie aber tatsächlich nicht erhalten (z.B. Kindergeld, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss)
• Sie aus medizinischen Gründen einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen
• Ihre Miete nicht in voller Höhe übernommen wird und Sie vorher keine Kostensenkungsaufforderung erhalten haben
• Ihnen nach der Geburt eines Kindes eine Säuglingserstausstattung verweigert worden ist.
• die Kosten für eine Einzugsrenovierung oder Schönheitsreparatur nicht übernommen werden
• Sie keine Erstausstattung für Ihre Wohnung erhalten
• Sie als EU-Bürger keine Leistungen erhalten, obwohl Sie arbeiten oder bereits ein Jahr lang gearbeitet haben
Hinweise für das Verfahren mit den Jobcentern erhalten Sie hier über unser pdf-Dokument
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