Prüfungspunkt: Kosten der Unterkunft und Heizung

In dem Berechnungsbogen sind weiter die Kosten für die Unterkunft und Heizung aufgeführt. Diese Kosten sind vom Jobcenter in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern diese angemessen sind.

Es ist somit zu überprüfen, ob die Kaltmiete mit den Nebenkosten und Heizkosten von dem Jobcenter übernommen wurde. In dem Musterbescheid ist eine Grundmiete von 750,00 € angefallen. Das Jobcenter hat diese Grundmiete zutreffender Weise auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Kopfanteile) gleichmäßig verteilt. Auch hat das Jobcenter die Heizkosten von 90,00 € sowie die Nebenkosten von 150,00 € gleichmäßig auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt.

Hinweis:
Eine aufteiluung nach Kopfteilen darf das Jobcenter nur innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft durchführen. Nicht aber, wenn zwei Leistungsbezieher oder ein Leistungsbezieher mit einer nicht hilfebedürftigen Person innerhalb einer Wohngemeinschaft zusammen leben. Dann hat jeder einen Anspruch auf den Wohnbedarf eines alleinstehenden Leistungsbeziehers. Dies wird von den Jobcentern gern anders gesehen, da der Wohnbedarf von zwei Leistungsbeziehern in einer Bedarfsgemeinschaft geringer ist, als wenn zwei Leistungsbezieher in einer Woh ngemeinschaft leben (also quasi die Leistungen poolen).

 

Der Bescheid ist somit stets dahingehend zu überprüfen, ob die Grundmiete, Heizkosten und Nebenkosten in vollständiger Höhe berücksichtigt und auch bewilligt worden sind.