Prüfungspunkt: Adressat
Als erstes ist zu prüfen, ob der Bescheid auch an den richtigen Antragsteller zugegangen ist. Der Musterbescheid wurde nur gegenüber Herrn Müller adressiert. Dies ist auch richtig, da Herr Müller als Antragsteller nach § 38 SGB II Vertreter seiner Familienangehörigen Gertrud und Hanna ist.
Achtung:
Auch wenn Herr Müller seine Familienangehörige vertritt, handelt es sich bei den Ansprüchen zu Sicherung des Lebensunterhaltes um Individualansprüche. Dies hat zur Konsequenz, dass ein fehlender Mehrbedarf nur von der Person geltend zu machen ist, bei der der Mehrbedarf fehlt (zum Beispiel Mehrbedarf bei Schwangerschaft).