Mehrbedarf bei Schwangerschaft gemäß § 21 Abs. 2 SGB II
Frauen erhalten ab der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des für sie maßgeblichen Regelbedarfs. Hier ist zu beachten, dass der Regelbedarf unterschiedlich hoch sein kann. Dementsprechend kann auch der Mehrbedarf für die Schwangerschaft unterschiedlich hoch sein.
Dies verdeutlicht folgende Tabelle:
|
Regelbedarf |
Mehrbedarf |
Alleinstehend |
424,00 € |
72,08 € |
Partner des Leistungsberechtigten |
382,00 € |
64,94 € |
Minderjährige Schwangere |
322,00 € |
54,74 € |
Volljährige Schwangere ohne eigenen Haushalt |
339,00 € |
57, 63 € |
Hinweis:
Schwangere haben noch zusätzlich einen Anspruch auf Erstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung (siehe unter Einmalleistung)