Beispielsfall:
Die Eheleute Sandmann sind mit ihren minderjährigen Kindern Sven und Nathalie umgezogen. Für die neue Wohnung erhalten sie die Kaution durch ein Darlehen vom Jobcenter. Das Jobcenter kürzt nach Auszahlung der Kaution den Regelbedarf sowohl für die Eheleute als auch für die Kinder um jeweils 10%.

Lösung:
Die Kürzung des Regelbedarfes für die Kinder ist sicherlich falsch. Diese sind nicht Partei des Mietvertrages und müssen daher dem Vermieter auch keine Kaution stellen. Ebenfalls wäre zu prüfen, ob die Eheleute bei der Empfänger des Darlehens sind. Dies dürfte der Fall sein, wenn beide Eheleute im Mietvertrag stehen.

TIPP:
Die Eheleute Sandmann sollten darauf achten, dass nur einer von ihnen Empfänger des Darlehens wird, damit der Regelbedarf nur für eine Person gekürzt wird!

Vorgehensweise:
Gegen den neuen Bewilligungsbescheid, der für alle Mitglieder der Familie eine Kürzung des Regelbedarfes enthält, sollte Widerspruch eingelegt werden.